Zahnbehandlung in Narkose

Die Behandlung bei der Zahnärztin ist vollbracht und man hat davon nichts mitbekommen und keinerlei Schmerz gehabt. Denn wer kennt das nicht: Angst vor Schmerzen, den Geräuschen, dem Bohrer, dem Mundoffenhalten u.s.w. Prinzipiell sind Zahnbehandlungen möglich in:
  • örtlicher Betäubung (=Spritze)
  • in Sedierung (mit Beruhigungsmitteln und Spritze)
  • in Narkose (Bewusstsein und Schmerzempfinden sind ausgeschaltet) 
Bei der Narkosebehandlung befindet sich der Patient in einem schlafähnlichen Zustand. Alle zahnärztlichen Behandlungen und Kieferoperationen sind in Narkose möglich:
die Kindersanierung (ambulant ab 3 Jahre), die Behindertensanierung (jeweils Zahnfüllungen, Zahnentfernungen, Zahnreinigung etc.), Behandlungen beim Erwachsenen wie z.B. Parodontitisbehandlung, Implantate, Füllungen, Kronen etc., und natürlich alle operativen Eingriffe wie z.B. die Entfernung der Weisheitszähne bei Jugendlichen und Erwachsenen. Diese moderne Narkosebehandlung erfolgt ambulant, d. h. die Patientin/der Patient wird nach dem Eingriff im Aufwachraum überwacht und ist 1 bis 2 Stunden später wieder fit und darf in Begleitung nach Hause. Die Narkose wird immer von einer Fachärztin/einem Facharzt für Anästhesiologie und Intensivmedizin durchgeführt und in Teamarbeit mit der Zahnärztin/dem Zahnarzt wird der Patient versorgt.

Man „erlebt“ schlafend die Behandlung und darf 1 bis 2 Stunden später nach Hause! Eine sehr gute Alternative für viele Menschen.



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